Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage und ortsveränderlicher Betriebsmittel
Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebs-sicherheitsverordnung, die Technischen Regeln der Betriebssicherheits-verordnung, die Arbeitsschutzgesetze oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) und DGUV Vorschrift 3 ( ehemals BGV A3)) auferlegt sind.
Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), nachweisen.
Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.
Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen. Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV (BGV A3) alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen.
Gerne erteilen wir Ihnen ausführliche Informationen zum E-Check.
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